09.12.2015 - Stellungnahme unseres Vorsitzenden zum Entwurf der 3. Leitentscheidung

Das ist die Stellungnahme unseres Vorsitzenden zum Entwurf der 3. Leitentscheidung der NRW-Landesregierung zur Braunkohle - Hoffentlich findet er Gehör

04.12.2015 12:15 Wilhelm Stock

Leitentscheidung blendet wirtschaftliche Folgen aus

Mit dem Entwurf der Leitentscheidung soll der Verzicht auf 400 Mio t Braunkohle im Abbaugebiet Garzweiler II festgeschrieben werden.


1000 Arbeitsplätze stehen alleine bei RWE in den kommenden Jahren zur Disposition. Auch wenn diese sozial verträglich abgebaut werden sollen, sind dies 1000 Arbeitsplätze, die für unsere Kinder und Enkel nicht mehr zur Verfügung stehen, die bisher ein gutes Einkommen und Beiträge für die Sozialkassen, für Steuern und die Kaufkraft der Region garantierten.


400 Mio t weniger geförderte Braunkohle bedeuten aber auch den Verzicht auf über 400 TWh sicheren und preisgünstigen Strom, der nach dem Willen der Landesregierung dann aus Erneuerbarer Energie erzeugt werden soll.


Da auch 2040 nicht damit zu rechnen ist, dass Erneuerbare Energie in der Erzeugung preiswerter als Braunkohlenstrom sein wird (und bei der Sicherung der Stromversorgung durch Erneuerbare noch erhebliche Speicherkosten zuzurechnen sind, deren technische Lösungen nach wie vor unklar sind) bzw. der Strom durch teurere Energielieferanten wie z.B. Gas erzeugt werden muss, entspricht dies bei einer moderat geschätzten Preisdifferenz von 10 €/MWh schon einem zusätzlichen Kostenaufwand von ca. 4 Milliarden €, der durch die Haushalte, Industrie und Gewerbe aufzubringen ist.

Zusätzlich wird mit dem Ausfall der Förderung eine erhebliche Reduzierung der Wertschöpfung in der Region verursacht, der sich sekundär in Form von Beschäftigungs- und Steuerausfall bei RWE selbst, aber auch bei den Zulieferern und im dienstleistenden Gewerbe darstellt. Diese Wertschöpfung kann vereinfacht mit dem 4-fachen der jährlichen Wertschöpfung der Braunkohlenindustrie bei der heutigen Förderung von rund 100 Mio t Braunkohle p.a. angesetzt werden.


Die dadurch entstehende Doppelbelastung der Wirtschaftsregion NRW ist bisher nicht thematisiert worden, argumentiert wird einzig der zweifelhafte Umweltaspekt (Wie viel des Stromes wird anstelle von den nur schlecht verfügbaren EE dann aus Kraftwerken des europäischen Marktes kommen mit ähnlicher oder sogar größerer Co2-Erzeugung?) und der Verzicht auf die Umsiedlung einer überschaubaren Anzahl von Bürgern, die sich bisher fast alle einvernehmlich mit dem Unternehmen geeinigt haben.


Eine nachhaltige Energiepolitik sollte die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Wirtschaftsregion beinhalten, ein Aspekt, der bisher in der aktuellen Diskussion völlig unberücksichtigt ist.


Daher ist der Leitentscheid abzulehnen.